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Hinweisgebersystem

Zufriedene Mitarbeiter*innen sind die Basis unseres Erfolges
Für Situationen, in denen sich Mitarbeiter*innen des Diakonieverbundes Schweicheln e.V. und dessen Tochterunternehmen bei Schwierigkeiten oder Problemen nicht an Ihre Führungskraft bzw. bestimmte Ansprechpartner*innen innerhalb des Unternehmens wenden möchten, besteht die Alternative, einen unabhängigen und neutralen Vertrauensanwalt zu kontaktieren.

Themen, bei denen der Vertrauensanwalt als Anlaufstelle dienen kann, sind z. B.:

  • Diebstahl, Betrug
  • Diskriminierung
  • Fehlverhalten
  • Korruption
  • Mobbing
  • sexuelle Belästigung
  • Verstöße gegen Arbeitssicherheitsrichtlinien, Datenschutzvorgaben, Qualitätssicherheitsrichtlinien oder Umweltschutzvorgaben
  • Weitergabe vertraulicher Informationen

Vertrauensanwalt des Diakonieverbund Schweicheln e.V.
in Vertrauensanwalt ist eine unabhängige Vertrauensperson, an die sich Mitarbeiter*innen wenden können, wenn sie Hinweise auf Unregelmäßigkeiten innerhalb des Diakonieverbund Schweicheln e.V. sowie dessen Tochterunternehmen geben möchten. Die Inanspruchnahme des Vertrauensanwaltes ist für die Hinweisgebenden kostenfrei.

Unsere Mitarbeiter*innen können dich an den Vertrauensanwalt Herr Dr. Carsten Thiel von Herff wenden. Herr Thiel von Herff ist unparteiischer Rechtsanwalt und besitzt umfassende Erfahrungen als Vertrauensanwalt für verschiedene bekannte Unternehmen.

Kontaktmöglichkeiten
Hinweisgebende können ihre Hinweise schriftlich (E-Mail, Brief, Fax), telefonisch oder persönlich an Herrn Thiel von Herff übermitteln:

Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Loebellstraße 4
D - 33602 Bielefeld

Tel.:     0521 / 55 7 333 0
Fax:     0521 / 55 7 333 44
Mobil:   0151 / 58 2 303 21
E-Mail: vertrauensanwalt@thielvonherff.de

www.report-tvh.com

Mit der Bestellung des Vertrauensanwaltes zum 01.01.2023 und dem damit verbundenen Hinweismanagement erfüllt der Diakonieverbund Schweicheln e.V. die Anforderungen der EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern, des deutschen Referentenentwurfs zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der ISO 37002. Ziel der Einrichtung dieser Funktion ist primär die Aufdeckung als auch präventive Verhinderung und von Verstößen gegen Gesetze und interne Regelungen.

Vorgehen bei Hinweisen
Sobald ein Hinweis beim Vertrauensanwalt eingegangen ist, prüft dieser den Hinweis auf Plausibilität. Falls sich ein Verdacht auf eine Verletzung von Strafgesetzen oder ein Verstoß gegen interne Verhaltensregeln – beispielweise gegen das Datenschutz- und Informationssicherheitskonzept  – ergibt, leitet er unter Absprache mit der hinweisgebende Person den Hinweis, ggf. auch anonymisiert, an die jeweilige Kontaktperson in der Einrichtung oder Gesellschaft des Diakonieverbund Schweicheln e. V. weiter. Der Vertrauensanwalt begleitet den Vorgang, während die Kontaktperson eine Untersuchung des übermittelten Sachverhalts veranlasst. Die rechtliche Bewertung des untersuchten Sachverhalts und die Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung inkorrekter Geschäftspraktiken erfolgen gemeinsam mit dem Vertrauensanwalt. Spätestens nach Abschluss des Vorgangs wird die hinweisgebende Person hierüber im Rahmen des rechtlich Möglichen informiert. Zusätzlich können sich die hinweisgebenden Personen jederzeit über den Stand des Vorgangs erkundigen.

Anonymität und Schutz von Hinweisgebenden
Zu jedem Zeitpunkt ist die Anonymität der Hinweisgebenden gewährleistet, soweit dies gewünscht wird. Es ist deshalb grundsätzlich möglich, dass Hinweise durch den Vertrauensanwalt anonym an die jeweilige Kontaktperson der Einrichtung oder Gesellschaft weitergeleitet werden. Sämtliche Kommunikation erfolgt dann im Weiteren über den Vertrauensanwalt, der der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt.

Der Schutz des Hinweisgebenden ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Bearbeitung der Anliegen. Die hinweisgebenden Personen sind vor allem dadurch geschützt, dass jede gegen sie gerichtete Vergeltungshandlung nicht toleriert wird.

Dem Wunsch der Hinweisgebenden nach dem Schutz ihrer Identität steht das Interesse der von dem Hinweis betroffenen Personen an der Offenlegung des Sachverhaltes entgegen. Deshalb wird ein bewusster Missbrauch der Möglichkeit, Beschwerden und Hinweise abzugeben, nicht toleriert. Der Vertrauensanwalt darf bei einem vorsätzlichen Missbrauch des Hinweisgebersystems die Identität der hinweisgebenden Personen gegenüber dem Diakonieverbund Schweicheln e. V. sowie seinen Tochterunternehmen ausnahmsweise offen legen.